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BPatG, 11.03.2014 - 23 W (pat) 41/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 11.03.2014 - 23 W (pat) 41/10
Mit dem selbständigen Anspruch 6 fallen wegen der Antragsbindung auch der selbständige Anspruch 1 und die auf die selbständigen Ansprüche 1 und 6 rückbezogenen Unteransprüche, vgl. BGH GRUR 2007, 862, 863, Tz. 22 - Informationsübermittlungsverfahren II. - BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71
Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA - …
Auszug aus BPatG, 11.03.2014 - 23 W (pat) 41/10
Die Zulässigkeit des Einspruchs ist auch im Beschwerdeverfahren von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGH GRUR 1972, 592, Leitsatz 2 - Sortiergerät). - BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86
Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig …
Auszug aus BPatG, 11.03.2014 - 23 W (pat) 41/10
Der form- und fristgerecht erhobene Einspruch ist zulässig, weil ein Widerrufsgrund des § 21 PatG, insbesondere der fehlenden Neuheit bzw. erfinderischen Tätigkeit (§ 59 Abs. 1 Satz 3 PatG i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 1) angegeben ist und die Tatsachen, die den Einspruch rechtfertigen, im Einzelnen aufgeführt sind (§ 59 Abs. 1 Satz 4 PatG), da in der zugehörigen Begründung ein konkreter Bezug der einzelnen Merkmale des erteilten selbständigen Anspruchs 1 zum Stand der Technik nach den Druckschriften D2 bis D4 hergestellt wird, um die fehlende Neuheit bzw. erfinderische Tätigkeit zu belegen (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, li. Sp., Abs. 1 - Epoxidation).